1. Der Auftraggeber versichert, dass er, sofern er nicht der Halter des Hundes ist, vom Halter bevollmächtigt wurde, sämtliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die für den Abschluss und die Durchführung von Verträgen über die Betreuung, das Training oder die Beratung des Hundes erforderlich sind. Im Folgenden wird der Vertragspartner von ALLERWELTSHUNDE daher als Auftraggeber bezeichnet.
2. Der Auftraggeber garantiert, dass sein Hund gültig - seinem Alter entsprechend - geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und für den Hund eine entsprechende Halterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Am Training können nur solche Hunde teilnehmen bzw. in die Betreuung aufgenommen werden, welche die vorgenannten Eigenschaften erfüllen. Der Impfpass sowie der Versicherungsschein sind als Kopie bei Abgabe des zu Hundes mitzubringen. Eine Wurmkur oder eine Untersuchung auf Wurmbefall darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
3. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder mit Floh-/ Milbenbefall dürfen für die Dauer der Krankheit nicht an dem Training teilnehmen bzw. in die Betreuung aufgenommen werden. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Auftraggeber dadurch entstehende Kosten, insbesondere für Desinfektion und Mitbehandlung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Trainingsbeginn bzw. bei Aufnahme des Hundes in die Betreuung auf physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Krankheiten des Hundes ausdrücklich hinzuweisen.
4. ALLERWELTSHUNDE darf bei Übungsstunden oder Veranstaltungen während der Betreuung Fotos oder Videos von dem Hund aufnehmen. Mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch ALLERWELTSHUNDE auf der Webseite von ALLERWELTSHUNDE oder in anderen Medien (z.B. Werbematerialien, Zeitungsartikel usw.) ist der Auftraggeber einverstanden.
5. Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit ALLERWELTSHUNDE erstellt werden oder deren Mitarbeiter abbilden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden. ALLERWELTSHUNDE kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen.
Mit der Anmeldung des Hundes bei ALLERWELTSHUNDE kommt ohne weitere Unterschrift der Parteien ein Vertragsverhältnis auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den vereinbarten Zeitraum zustande. Die Anmeldung erfolgt ohne Notwendigkeit einer besonderen Form, z. B. durch Übergabe des Hundes, telefonische Absprache oder per Mail.
1. Die Vergütung für Leistungen ist bei Abholung des Hundes oder am Ende einer Trainingseinheit fällig. Die Höhe dieser Vergütung ergibt sich aus der in Anlage 1 beigefügten Preisliste. Weitere Kosten, insbesondere Kosten für individuelle Sonderleistungen werden nach Aufwand berechnet und vor Vertragsschluss vereinbart. Bei wiederkehrender Betreuung ist eine individuelle Zahlungsform möglich.
2. Können Termine vom Teilnehmer einer Trainingsstunde nicht eingehalten werden, so muss die Absage des vereinbarten Termins mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Bei Absage des vereinbarten Termins später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird die Vergütung der versäumten Unterrichtseinheit voll berechnet.
3. Im Falle der Hundebetreuung wird mit Anmeldung und Bestätigung durch ALLERWELTSHUNDE ein reservierter Platz für den Hund freigehalten. Bei Vertragsrücktritt später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro fällig.
1. Die Teilnahme am Abo-Kurs startet –sofern keine anderweitige Absprache besteht – zum Beginn des nächsten Monats.
2. Die Teilnahmegebühr ist der Ausschreibung sowie der Preisliste zu entnehmen und ist zahlbar bis spätestens 01. eines Monats per Dauerauftrag.
3. Das Monats-Abo ist zum Ende eines jeden Monats kündbar. Die Kündigung muss in schriftlicher Form (E-Mail) erfolgen und bis spätestens zum 15. des laufenden Monats bei ALLERWELTSHUNDE eingegangen sein. Erfolgt eine Kündigung nach dem o. g. Stichtag, so ist sie erst zum darauffolgenden Monat gültig. Das Monats-Abo verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht vor Ablauf der o. g. Kündigungsfrist formgerecht gekündigt wird.
4. Das Monats-Abo umfasst 1 Trainingstermin pro Woche. Nimmt der Teilnehmer nicht die volle Anzahl der im Monats-Abo möglichen Trainingstermine wahr, verfallen diese ersatzlos.
5. Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei extremen Wetterverhältnissen (Sturm, starke Gewitter, extreme Hitze oder Kälte, Starkregen) kann ALLERWELTSHUNDE das Training absagen. Diese Entscheidung wird im Einzelfall getroffen und den Teilnehmer:innen bis spätestens 1 Stunde vor dem Trainingstermin per E-Mail oder WhatsApp schriftlich mitgeteilt. Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, sich selbst über den aktuellen Stand zu informieren, indem er seinen/ihren E-Mail-Eingang oder die WhatsApp-Nachrichten rechtzeitig prüft. Einzelne Trainingseinheiten, die aufgrund von extremen Wetterverhältnissen oder aufgrund einer Erkrankung der Trainerin kurzfristig ausfallen müssen, sind im Gesamtpreis des Monats-Abos inbegriffen; es besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin. Wir bemühen uns um alternative Möglichkeiten (Online-/Café-Training, Verlegung des Trainingsorts, Ersatz-Trainerin bei Erkrankung).
6. Betriebsferien von ALLERWELTSHUNDE (jeweils zwei Wochen um Ostern, im Sommer und um Weihnachten) sind aus dem Abo-Preis herausgerechnet. Die Abo-Kosten für rund 52 Wochen eines Jahres verteilen sich somit auf rund 46 Wochen. Das Abonnement läuft ohne Unterbrechung weiter.
7. Das Training kann, wenn notwendig, auch durch eine/n Vertretungstrainer/in oder als online-Unterricht durchgeführt werden. Wird die Hundeschule aufgrund einer geänderten Coronaschutzverordnung vorübergehend geschlossen, wird das laufende Monats-Abo in Form von online-Meetings fortgeführt und im darauffolgenden Monat ruhend gestellt. Es wird wieder aufgenommen, sobald die Hundeschule wieder geöffnet ist und das Angebot wieder verfügbar ist.
8. Weitergehende Ansprüche gegen ALLERWELTSHUNDE sind ausgeschlossen.
Sollte seitens ALLERWELTSHUNDE auf Grund von Unfall, Krankheit oder sonstigen betrieblichen Gründen eine Betreuung zum vereinbarten Termin nicht möglich sein, nicht im vereinbarten Ausmaß erbracht werden oder eine bereits begonnene Betreuung vorzeitig abgebrochen werden, besteht seitens ALLERWELTSHUNDE keine Haftung für Schäden oder etwaige Aufwendungen des Auftraggebers. In diesen Fällen findet jedoch eine Erstattung der anteiligen Kurs- oder Betreuungsvergütung statt.
1. ALLERWELTSHUNDE verpflichtet sich zu einer artgerechten Unterbringung, Transportierung und Behandlung der zu betreuenden Hunde. Die Hunde werden in einer Gruppe mit mehreren Hunden gehalten, gemeinsam ausgeführt und dürfen in Auslaufgebieten frei ohne Leine laufen. Der Halter des Hundes erklärt sich ausdrücklich mit dieser Form der Haltung einverstanden, sofern nicht im Einzelfall eine andere Absprache getroffen wurde und übernimmt für alle damit in Verbindung stehenden Risiken und Gefahren (Entlaufen, Wildern, Verletzungen, u. ä.) die volle Haftung. Dies gilt nicht, wenn und soweit ALLERWELTSHUNDE gemäß nachstehender Regelung in Ziff. VI haftet.
2. Wird der Hund nicht seitens ALLERWELTSHUNDE abgeholt, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt zu ALLERWELTSHUNDE zu bringen und abzuholen. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Hundehalter oder einer beauftragten Person verlängert, ist ALLERWELTSHUNDE berechtigt, den Hund nach einer Übergangszeit von 5 Tagen ins Tierheim zu bringen. Dadurch entstehende Kosten trägt der Hundehalter, insbesondere diejenigen einer verlängerten Betreuung durch ALLERWELTSHUNDE bzw. die durch die Unterbringung im Tierheim entstandenen Kosten.
3. Der Auftraggeber wird durch ALLERWELTSHUNDE unverzüglich nach Kenntnis durch ALLERWELTSHUNDE benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ALLERWELTSHUNDE der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass ALLERWELTSHUNDE den Hundehalter jederzeit nachrichtlich erreichen kann.
4. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Hundebetreuung im Notfall einen Tierarzt nach eigener Wahl konsultiert, wenn sie der Meinung ist, dass dies nötig sei. Sollte keine gültige Impfung vorhanden oder eine Wurmkur, bzw. eine Untersuchung auf Wurmbefall bei Betreuungsbeginn länger als 3 Monate nicht mehr durchgeführt worden sein, können die erforderlichen Impfungen von einem Tierarzt nach Wahl sowie die Wurmkur durch ALLERWELTSHUNDE nachgeholt werden. Alle dadurch entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen und sofort bei Abholung des Hundes zu begleichen.
5. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass läufige Hündinnen grundsätzlich nicht in die Betreuung oder das Training aufgenommen werden können; anderweitige ausdrückliche Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und ALLERWELTSHUNDE bleiben vorbehalten. Sollte der Auftraggeber eine läufige Hündin in Betreuung oder das Training geben, muss diese unverzüglich durch den Auftraggeber oder einer von ihm bevollmächtigten Person, insbesondere dem Halter des Hundes wieder abgeholt werden. Ist eine Abholung des Hundes seitens des Auftraggebers oder einer von ihm beauftragten Person nicht möglich, wird dieser Hund in eine andere Betreuung, gebracht. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
1. ALLERWELTSHUNDE behält sich vor, Sachschäden, die durch den Hund in der Betreuungszeit, auf dem Gelände, im Haus und während des Transportes im Auto entstanden sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Schäden in voller Höhe zu erstatten.
2. Für die Betreuung sind für den Hund eventuell benötigte Medikamente, Halsband und eine Leine mitzubringen. Für die mitgebrachten Dinge übernimmt ALLERWELTSHUNDE keine Haftung.
3. ALLERWELTSHUNDE haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden wie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, d. h. u. a. Krankheiten, Verletzungen (z. B. Beißvorfälle) oder beim Todesfall des Hundes, die ALLERWELTSHUNDE vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von ALLERWELTSHUNDE auf einen Betrag von 1.000 Euro beschränkt.
4. Jegliche Begleitpersonen bzw. Personen, die vertretungsweise an den Unterrichtsstunden teilnehmen, sind von dem Auftraggeber von der Haftungsregelung in Ziff. 3 in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch des Trainings durch den Auftraggeber, bzw. die Begleitperson erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko.
Die Kurs-/Veranstaltungsinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung durch ALLERWELTSHUNDE vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von ALLERWELTSHUNDE. Bedingungen des Hundehalters gelten auch dann nicht, wenn ALLERWELTSHUNDE nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzend gilt die Preisliste von ALLERWELTSHUNDE mit dem jeweiligen Stand.
2. Vertragsänderungen und Ergänzungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
4. Gerichtsstand ist Helmstedt. Stand: Januar 2025